Wir haben 2012 eine zwei Zimmer Wohnung gekauft. 2015 kam unser Sohn auf die Welt. Da es nur eine zwei Zimmer Wohnung war, haben wir diese 2017 wieder verkauft. Wir planen aktuell ein Haus zu kaufen. Sind aktuell Mieter. Bekommen wir das Baukindergeld in dem Falle?
Nach allem, was wir bisher wissen, können Sie das Baukindergeld erhalten, vorausgesetzt natürlich, Sie fallen unter die Förderbedingungen (Einkommensgrenze etc.).
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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