Unsere Frage gliedert sich in mehrere Unterfragen:
1. Wir kaufen ein nicht fertiggestellt es Haus inkl. Grundstück (halber Rohbau, ohne Dach und Fenster). Wir werden dieses fertigstellen. Es gibt bereits einen genehmigten Bauantrag seitens des Verkäufers. Jedoch möchten wir das Haus anders fertigstellen, als es bisher genehmigt wurde. Gilt für uns das Datum des Kaufvertrags als Stichtag (Anerkennung als Bestandsimmobilie) oder gilt unsere eigene Baugenehmigung (Anerkennung als Neubau) als Stichtag?
2. Meine Frau ist schwanger und das dritte Kind soll im Dezember zur Welt kommen. Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt die Anzahl der Kinder als maßgeblich, welche zum Zeitpunkt des Antrags zur Familie gehören. Da das Haus erst Anfang 2021 fertiggestellt sein wird, werden wir frühestens dann den Antrag stellen können und zu diesem Zeitpunkt dementsprechend 3 Kinder haben. Bekommen wir also 3 x 12.000 €, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind?
zu 1: Nach Auskunft der KfW ist das Baukindergeld für die Fertigstellung eines Rohbaus möglich. Relevant ist in diesem Fall die Baugenehmigung für die Fertigstellung (also Ihre eigene Baugenehmigung). Wichtig ist, dass die Kosten für die Fertigstellung und der Kaufpreis höher sind als die Förderung mit dem Baukindergeld. Bei der Antragstellung wählen Sie im Zuschussportal den Verwendungszweck "Bau/Kauf eines neuen Eigenheims" aus.
zu 2: Entscheidend für das Baukindergeld ist die Anzahl der Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung. Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie dann nach Ihrem Einzug 2021. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt 3 Kinder haben, ist auch das Baukindergeld für 3 Kinder möglich.
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