Bitte klären Sie für uns, ob für einen Anspruch das geplante rückwirkende Baukindergeld auf die sachenrechtliche Grundbucheintragung abgestellt werden könnte. Das wäre toll! Wir haben mit Notarvertrag 2017 ein REH gekauft, in diesem Vertrag steht, dass mit Ablauf des Jahres alle Rechten und Pflichten auf uns übergehen sollen. Anfang 2018 wurden wir in einer Auflassungsvormerkung vorgemerkt und die Grundbucheintragung als Eigentümer erfolgte im Frühjahr. Da unsere Finanzierung extrem schwierig war, wäre es für uns eine unglaubliche Erleichterung, das Baukindergeld zu erhalten. Wir haben zwei Kinder (12/15) und verdienen zusammen keine 90.000 €! Besten Dank für Ihre Hilfe! Wir würden uns freuen, wenn Sie uns, sobald Ihnen die rechtlichen Bedingugen vorliegen, die Sachlage klären könnten, sofern es keine Gebühren auslöst.
Leider geht das nicht. Das Baukindergeld wurde für Kaufverträge und Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018 eingeführt, so dass Sie den Zuschuss leider nicht beantragen können.
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