Wir haben zwei Kinder und möchten eine Doppelhaushälfte erwerben. Diese ist aber noch vermietet und wir müssten den Mietern dann auf Eigenbedarf kündigen. Können wir dann Baukindergeld beantragen oder geht das nur bei freien Objekten?
Um das Baukindergeld zu erhalten, müssen die berücksichtigten Kinder im Wohneigentum leben - den Zuschuss gibt es nur für selbstgenutzte Immobilien. Ob bei der Antragstellung eine Übergangszeit möglich ist, zum Beispiel für die Kündigung auf Eigenbedarf, wissen wir aber leider noch nicht.
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