Wir haben 9.02.2021 unsere Baugenehmigung bekommen und mit den Arbeiten begonnen. Nun sieht es so aus, dass wir im Februar 2022 einziehen können. Für die Prüfung bzgl. Gesamtverdienst von mir und meiner Frau ist nun die Frage ob 2018 + 2019 herangezogen werden, also rückwirkend auf das Datum des Bauantrages oder rückwirkend zur Meldung/Einzug, also dann 2019 + 2020? Ich bitte um schnellstmögliche Rückinfo, da wir ansonsten unsere Meldung noch in diesem Monat machen müssen.
Maßgeblich für das Baukindergeld sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn Sie also den Antrag noch 2021 stellen, sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2018 und 2019 einzureichen. Bei Antragstellung im Februar 2022 benötigen Sie die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2019 und 2020.
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