Expertenrat

Bekommen wir Baukindergeld, wenn wir zwischen Kaufvertrag und Einzug eine Immobilie erben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Maren S. am 28.08.2019 

Bekommen wir Baukindergeld, wenn wir zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und Baukindergeldbeantragung (maximaler Zeitraum von 6 Monaten) eine Immobilie erben? Wie viel Zeit darf zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und Antragsstellung des Baukindergeldes liegen, wenn wir zuvor im gleichen Haus zur Miete gewohnt haben? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Grundsätzlich sollte das kein Hinderungsgrund für das Baukindergeld sein. Wichtig ist, dass Sie bei Unterzeichnung des Kaufvertrags kein weiteres Wohneigentum besitzen.

Zu Ihrer zweiten Frage fordert die KfW lediglich, dass der Kaufvertrag nach dem 01.01.2018 und vor dem 31.12.2020 unterzeichnet wurde. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Sie nach Angaben im aktuell gültigen Merkblatt der KfW bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Wichtig ist, dass Sie das Förderprodukt maximal 6 Monate nach Ihrem Einzug in die neue Immobilie beantragen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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