Ich habe eine Frage wegen Baukindergeld. Wir sind im Begriff ein Zweifamilienhaus zu kaufen. Der Verkäufer hat bisher keine Teilungserklärung gemacht, weil er in diesem Haus mit seiner Mutter gewohnt hat. Dieses Haus möchten wir zusammen mit meiner Schwägerin und ihrem Mann kaufen. Erst nach dem Einzug planen wir eine Teilungserklärung durchzuführen. Und da ist die Frage...nur ich und mein Mann haben 2 Kinder, meine Schwägerin noch keine. Haben wir in diesem Fall Anspruch auf Baukindergeld?
Ja, auch in diesem Fall kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Sie beantragen den Zuschuss dann für Ihre Wohneinheit, der Kaufpreis wird entsprechend der Quadratmeter heruntergerechnet. Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Wohneigentum zu mindestens 50 Prozent Ihrem Haushalt gehört (laut Grundbucheintrag).
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