Wir haben 06.2020 ein Haus gekauft. Ende 07.2020 Baukindergeld bekommen. Verkaufen jetzt das Haus wieder. Wenn wir den Kaufvertrag 01.08.2021 machen, darf ich dann das Baukindergeld für das Jahr 2021 behalten oder nicht?!
Wenn Sie nach dem Verkauf die KfW informieren, wird die weitere Auszahlung des Baukindergeldes gestoppt. Da Sie aber dann 2021 noch in Ihrem Haus gemeldet waren, gehen wir davon aus, dass Sie auch den Zuschuss für 2021 behalten können. Ob die KfW evtl. einen anteiligen Zuschuss für die restlichen Monate 2021 zurückfordert, wissen wir allerdings nicht.
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