Expertenrat

Wenn wir unser Haus 2021 wieder verkaufen - dürfen wir das Baukindergeld für 2021 behalten?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sedat N. am 10.11.2020 

Wir haben 06.2020 ein Haus gekauft. Ende 07.2020 Baukindergeld bekommen. Verkaufen jetzt das Haus wieder. Wenn wir den Kaufvertrag 01.08.2021 machen, darf ich dann das Baukindergeld für das Jahr 2021 behalten oder nicht?!

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Sie nach dem Verkauf die KfW informieren, wird die weitere Auszahlung des Baukindergeldes gestoppt. Da Sie aber dann 2021 noch in Ihrem Haus gemeldet waren, gehen wir davon aus, dass Sie auch den Zuschuss für 2021 behalten können. Ob die KfW evtl. einen anteiligen Zuschuss für die restlichen Monate 2021 zurückfordert, wissen wir allerdings nicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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