Meine Frau hat i. R. der vorweggenommen Erbfolge ein vermietetes Haus übertragen bekommen von ihrem Vater. Dieser hat sich aber das Nießbrauchsrecht eintragen lassen, ist also weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Die Mieteinnahmen stehen voll ihrem Vater zu. Können wir trotzdem Baukindergeld und bay. Eigenheimzulage beantragen?
Baukindergeld und Eigenheimzulage sind in Ihrem Fall leider aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zum einen sind beide Zuschüsse nur für selbstgenutzte Immobilien gedacht. Vermietete Immobilien sind von der Förderung ausgenommen. Zum anderen ist eine Förderung bei einer Übertragung sowie bei vorweggenommener Erbfolge nicht möglich. Das gilt sogar bei einem Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie.
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