Expertenrat

Können wir Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragen, wenn meiner Frau ein vermietetes Haus von ihrem Vater übertragen wurde?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von M. S. am 23.04.2020 

Meine Frau hat i. R. der vorweggenommen Erbfolge ein vermietetes Haus übertragen bekommen von ihrem Vater. Dieser hat sich aber das Nießbrauchsrecht eintragen lassen, ist also weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Die Mieteinnahmen stehen voll ihrem Vater zu. Können wir trotzdem Baukindergeld und bay. Eigenheimzulage beantragen? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Baukindergeld und Eigenheimzulage sind in Ihrem Fall leider aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zum einen sind beide Zuschüsse nur für selbstgenutzte Immobilien gedacht. Vermietete Immobilien sind von der Förderung ausgenommen. Zum anderen ist eine Förderung bei einer Übertragung sowie bei vorweggenommener Erbfolge nicht möglich. Das gilt sogar bei einem Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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