Expertenrat

Kann ich das Baukindergeld auf meine Frau als neue Zuschussempfängerin übertragen lassen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Yalzin E. am 02.07.2023 

Im März 2019 wurde mir Baukindergeld bewilligt. Ich bin alleiniger Eigentümer, nun möchte ich jedoch aus erbschaftsrechtlichen Gründen das Eigentum auf meine Frau zu 100% übertragen. Ich habe den Bescheid und auch das Merkblatt Baukindergeld genau gelesen und bin dennoch ziemlich unsicher. Bei den Informationspflichten Punkt 5 steht, dass, wenn ich die Wohnung nicht mehr selbst nutze - zum Beispiel verkaufe, vermiete oder verpachte, bin ich verpflichtet die KfW zu informieren. Aber ich nutze sie ja weiterhin selbst. Dem steht jedoch im Merkblatt Baukindergeld (Seite 5) dagegen, dass wenn einer der 3 Punkte eintritt: - ich bin nicht mehr mindestens mit Eigentümer der geförderten Wohnimmobilie (aber meine Frau als neue Zuschuss Empfängerin!) Ich möchte gerne einen Antrag auf Zuschussempfänger-Wechsel stellen, habe aber Angst, dass wenn dieser abgelehnt wird, die verbleibenden 5 Zahlungen nicht mehr geleistet werden. Unsere Ehe ist völlig intakt und wir leben mit unserem kleinen Sohn  gerne in der geförderten Wohnung. Wie ist Ihre Einschätzung, habe ich Aussicht auf Erfolg, dass meine Frau in diesem Fall die neue Zuschuss-Empfängerin wird?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Soweit wir wissen (und auch von den FAQ der KfW bestätigt) ist eine Übertragung des Baukindergeldes auf einen neuen Zuschussempfänger grundsätzlich möglich. Aber: Voraussetzung ist, dass der neue Zuschussempfänger - in diesem Fall Ihre Frau - bereits (Mit-)Eigen­tümerin der geförderten Wohn­immobilie ist und schon bei Antrag­stellung zum geförderten Haushalt gehörte. Da Ihre Frau nicht Miteigentümerin der geförderten Immobilie ist, könnte das einer Übertragung im Wege stehen.

Da der Wechsel des Zuschussempfängers nur nach einer individuellen Prüfung des Einzelfalls durch die KfW möglich ist, können wir leider keine allgemeingültige Antwort geben. Sie müssten sich also mit der KfW in Verbindung setzen und um die Prüfung Ihres Anliegens bitten. Solange Sie die Kriterien für die Förderung weiter erfüllen, gibt es ja keinen Grund, die restlichen Zuschusszahlungen einzustellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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