Wir beabsichtigen 2020 ein großes Haus, indem zur Zeit drei Mietparteien sind, zu kaufen. Wir versuchen in 2020 in eine der drei Wohnungen einzuziehen, was jedoch am bestehenden Mietvertrages (vor 3 Jahren für 5 Jahre mit der Gemeinde abgeschlossen) eventuell scheitert, so dass wir mit unseren vier Kindern erst dort im März 2021 einziehen können. Wie sieht es mit dem Baukindergeld in beiden Fällen aus?
Das Baukindergeld ist in beiden Fällen möglich, wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Einzug stellen. Spätestens ist das bis zum 31.12.2023 möglich. Den Antrag stellen Sie für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit. Der Kaufpreis für das Mehrfamilienhaus wird dann entsprechend der Quadratmeterzahl heruntergerechnet.
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