Meine Frau und ich planen eine Wohnung zu kaufen, wir wohnen derzeit zur Miete. Wir haben 3 Kinder (5, 11, 13). Derzeit wollen wir weiterhin in unserer gemieteten Wohnung wohnen bleiben und die zu kaufende Immobilie vermieten. Wir erwägen aber in 2 oder 3 Jahren in die Immobilie zu ziehen. Haben wir dann Anspruch auf Baukindergeld?
Grundsätzlich ist so eine Konstellation möglich. Voraussetzung wäre, dass der Kaufvertrag für die Wohnung noch 2020 unterschrieben wird. Das Baukindergeld können Sie dann erst nach Ihrem Einzug beantragen. Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2023 bei der KfW möglich.
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