Ich habe eine Frage zum Baukindergeld. Wir bauen mit Massa Haus und werden ca. am 1.7.2020 den Bauantrag an das Bauordnungsamt stellen. Demzufolge haben wir ein halbes Jahr Zeit für eine Baugenehmigung, damit wir das Baukindergeld erhalten können. Wenn wir die Baugenehmigung am 3.1.2021 erhalten, bekommen wir kein Baukindergeld mehr, ist das richtig?
Ja, das ist tatsächlich so. Damit das Baukindergeld in Frage kommt, muss die Baugenehmigung unbedingt noch bis Ende 2020 erteilt werden.
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