Wir haben im August 2017 den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt. Ein Eingang des Antrags wurde von der Gemeinde ca. 2 Wochen später bestätigt. Eine Baugenehmigung gibt es ja hier nicht. Mit dem Bau wurde aber erst im März 2018 begonnen. Haben wir eine Chance auf Förderung? Da wir in Bayern leben ist auch noch die Frage ob wir eine Chance auf das Baukindergeld Plus haben?
Bei einem Bau im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird es voraussichtlich nicht darauf ankommen, wann genau mit dem Hausbau begonnen wurde, sondern darauf, wann die Gemeinde Kenntnis davon erlangte. In den bisherigen Veröffentlichungen zum Baukindergeld heißt es dazu: Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.
Da die Gemeinde den Eingang und damit die Kenntnis schon 2017 bestätigt hat und Sie damit auch 2017 bauen durften, werden Sie wahrscheinlich kein Baukindergeld erhalten. Aber bitte beachten Sie: Unsere Aussage bezieht sich auf die bisherigen Veröffentlichungen zum Baukindergeld, die genauen Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht! Für das Baukindergeld Plus werden nach jetzigem Kenntnisstand wohl vergleichbare Regeln gelten, aber auch dafür sind noch keine Details veröffentlicht.
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