Wir haben kürzlich ein Grundstück mit einem Bestandshaus, welches vermietet ist, erworben. Nächstes Jahr 2020 möchten wir dann ein weiteres Haus auf dem Grundstück bauen und selber einziehen. Können wir dann dafür Baukindergeldantrag stellen?
Leider nein. Da Sie dann bei Ihrem Hausbau ja schon vermietetes Wohneigentum besitzen, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage.
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