Gilt als weitere Wohnimmobillie auch eine selbst gemietete Wohnung, deren Vertrag zum Umzugsdatum noch nicht ausgelaufen ist, oder geht es tatsächlich nur um weitere Immobillien, die sich im eigenen Besitz befinden?
Für das Baukindergeld sind nur Wohnimmobilien relevant, von denen Sie Eigentümer sind. Gemietete Immobilien spielen keine Rolle.
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