Frist verpasst. Antrag lief auf den Namen meines Partners. Haus gehört uns jeweils zu 50 %. Können wir den Antrag noch einmal auf meinen Namen beantragen? Wir sind noch in der 6-monatigen Frist.
Nach der Antragsbestätigung haben Sie drei Monate Zeit, die geforderten Unterlagen nachzuweisen. Verpassen Sie diesen Zeitraum, erlischt Ihr Anspruch auf Fördergelder. Sofern Sie sich noch in der 6-monatigen Frist befinden, können Sie erneut einen Antrag stellen. Grundsätzlich kann dieser auch auf den Namen Ihres Mannes laufen. Es handelt sich allerdings nach wie vor um die gleiche Immobilie und damit um identische Daten zu Kauf, Einzug etc.
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