Expertenrat

Ich besitze zwei Eigentumswohnungen. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir nach Geburt des Kindes neu bauen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sergio B. am 21.09.2018 

Folgende Konstellation: Ich besitze bereits zwei ETW meine Verlobte besitzt keine, eine wird vermietet die andere bewohne ich zurzeit selbst. Nun heirate ich im November 2018 und unser Kind wird im April 2019 auf die Welt kommen. Wir wollen direkt danach ein Haus kaufen/bauen. Haben wir / meine Verlobte einen Anspruch? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

In der jetzigen Konstellation haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Das gilt auch, wenn Ihre Verlobte noch kein Eigentum besitzt, denn betrachtet wird der gesamte Haushalt. Wenn Sie die Eigentumswohnungen allerdings bis zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag verkauft haben, kommt die Förderung in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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