Folgende Konstellation: Ich besitze bereits zwei ETW meine Verlobte besitzt keine, eine wird vermietet die andere bewohne ich zurzeit selbst. Nun heirate ich im November 2018 und unser Kind wird im April 2019 auf die Welt kommen. Wir wollen direkt danach ein Haus kaufen/bauen. Haben wir / meine Verlobte einen Anspruch?
In der jetzigen Konstellation haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Das gilt auch, wenn Ihre Verlobte noch kein Eigentum besitzt, denn betrachtet wird der gesamte Haushalt. Wenn Sie die Eigentumswohnungen allerdings bis zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag verkauft haben, kommt die Förderung in Frage.
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