Ich habe eine früher erworbene Eigentumswohnung an mein Kind aus erster Ehe umgeschrieben und besitze zum jetzigen Zeitpunkt kein Eigentum. Kann ich mit meiner neuen Lebenspartnerin und ihren Kindern Baukindergeld beantragen?
Grundsätzlich ist das Baukindergeld dann möglich, es müssen aber die Rahmenbedingungen stimmen: So darf das Kind, an das Sie die Eigentumswohnung überschrieben haben, nicht in Ihrem Haushalt leben. Außerdem dürfen sich die Stichtage für das Überschreiben und Baugenehmigung bzw Kaufvertrag für die neue Immobilie nicht überschneiden.
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