Einer Ihrer Artikel macht darauf aufmerksam, dass in NRW Familien bei der Grunderwerbssteuer entlastet werden. Erhalten denn Alleinstehende keine Entlastung? Ein erster Blick in die Förderrichtlinien war etwas verwirrend.
Auch Alleinstehende erhalten in NRW eine Entlastung bei der Grundsteuer - in der Förderrichtlinie heißt es: "Zielgruppe sind Bürgerinnen und Bürger, die vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 (förderfähiger Erwerbszeitraum) den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie im Sinne von Nummer 2 notariell beurkunden lassen oder diesen mit einem rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss nachweisen."
Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen. Wenn Sie in diesem Jahr eine Immobilie oder ein Grundstück gekauft haben, können Sie sich schon bei der NRW.Bank für den Zuschuss registrieren.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.