Wir haben im Jahr 2011 eine Eigentumswohnung gekauft und werden diese zum 1.1.19 wieder verkaufen. Wir haben im Jahr 2013 unseren ersten Nachwuchs bekommen und erwarten im Sommer unser zweites Kind. Die Wohnung haben wir damals noch als unverheiratetes Paar ohne Kind gekauft und wollen nun als verheiratetes Paar mit zwei Kindern bauen. Kommt für uns das Baukindergeld in Frage?
Nach jetzigem Informationsstand sollen alle Familien Anspruch auf das Baukindergeld haben, die in Deutschland zum
ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Entscheidend für den
Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes. Demnach käme das Baukindergeld auch für Sie in Frage. Weitere Details werden dann erst mit dem entsprechenden Gesetz feststehen.
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