Wir möchten ein Grundstück mit einem Abrissobjekt erwerben und anschließend einen Neubau errichten. Gilt für das Baukindergeld in der Konstellation der Kauf der Altimmobilie oder die Baugenehmigung des Neubaus als Voraussetzung für die Antragstellung? Des Weiteren soll der Neubau ein EFH (Eigennutzung) inkl. Einliegerwohnung (für die Eltern) sein. Hat die Einliegerwohnung Auswirkungen auf das Baukindergeld?
In diesem Fall kann das Baukindergeld für den Neubau beantragt werden. Die KfW schreibt dazu:
"Wird eine bestehende Wohnimmobilie, insbesondere die Wohnfläche, vollständig rückgebaut bzw. abgerissen und auf dem Grundstück eine neue Wohnimmobilie zur Selbstnutzung errichtet, kann für die Neuschaffung der Wohnimmobilie eine Förderung mit Baukindergeld beantragt werden. Stichtag für die Förderberechtigung durch das Baukindergeld für Neubauvorhaben ist, auch rückwirkend zum 01. Januar 2018, die Erteilung der Baugenehmigung bzw. die Bauanzeige bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.
Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung (spätestens 3 Monate nach Einzug in die neue Wohnimmobilie) erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merkblatt geforderten Nachweisdokumenten muss der Antragsteller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist (z. B. durch Rechnung)."
Die Einliegerwohnung hat keinen Einfluss auf das Baukindergeld. Sie beantragen die Förderung für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit.
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