Expertenrat

Erlischt unser Anspruch auf Baukindergeld bei Abriss und Neubau?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Katharina C. am 22.09.2020 

Wir haben dieses Jahr ein altes Haus im Außenbereich gekauft (Ersterwerb) und möchten dafür nach unserem Einzug Ende des Jahres 2020 Baukindergeld beantragen. Da das Haus bereits jetzt für unsere wachsende Familie zu klein wird, müssen wir in zwei Jahren definitiv anbauen oder einen Neubau errichten (Dies ist nicht bereits beim Einzug möglich, da wir erst zwei Jahre in dem Haus leben müssen laut Gesetzgebung). Erlischt mit einem Abriss und Neubau bzw. einem Anbau dann bereits nach zwei Jahren unser Anspruch auf Baukindergeld (sofern die Förderung Ende des Jahres bewilligt wird)?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ein Anbau hat keinen Einfluss auf den Bezug von Baukindergeld. Bei einem Abriss und kompletten Neubau sollten Sie sich frühzeitig mit der KfW in Verbindung setzen, sobald Ihre Planung konkret ist. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, den Zuschuss auch mit einer neuen Immobilie fortzuführen. Das ist allerdings nur nur nach einer individuellen Prüfung der KfW möglich und es müssen alle Voraus­setzungen für das Baukindergeld erfüllt sein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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