Wir haben im November letztes Jahr unseren Kaufvertrag für unsere Wohnung unterschrieben, haben aber erst im Januar die Wohnung gezahlt und auch ins Grundbuch wurde es erst im Januar eingetragen. Nun meine Frage: Es heißt ja, es wird rückwirkend zum Januar gezahlt. Hätten wir dann Anspruch oder nicht?
Anspruch auf das Baukindergeld werden voraussichtlich alle Familien haben, die einen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung mit Datum ab dem 1.1.2018 haben. Demnach hätten Sie leider keinen Anspruch auf Baukindergeld.
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