Was passiert, wenn sich die Partner nach Antragstellung trennen und der Partner die Kinder mitnimmt und der andere in der Immobilie wohnen bleibt?
Über solche Änderungen - zum Beispiel Auszug, Vermietung oder Verkauf der Immobilie - müssen Antragsteller die KfW sofort benachrichtigen. In dem von Ihnen beschriebenen Fall müsste die KfW leider die Förderung stoppen, weil eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Baukindergeld das Bewohnen der Immobilie durch die Kinder ist.
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