Expertenrat

Werden auch nach dem Hauskauf geborene Kinder beim Baukindergeld berücksichtigt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sarah B. am 26.05.2018 

Mein Mann und ich haben eine Tochter (14 Monate) und vor kurzem ein Haus gekauft. Für dieses erste Kind wären wir vorraussichtlich Baukindergeld-berechtigt - wie ist es aber mit weteren Kindern, die wir dann nach dem Kauf des Hauses bekommen? Gilt das Baukindergeld nur für das erste Kind, das bei Immobilienerweb schon da ist, oder auch für spätere Kinder, die nach dem Hauskauf und nach erster Antragstellung geboren werden?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bei den bisherigen Veröffentlichungen zum Baukindergeld heißt es dazu: "Berücksichtigt werden bei der Förderung alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind." Demnach gibt es für später geborene Kinder kein Baukindergeld. Genau wissen wir das aber erst, wenn das Gesetz und die Förderrichtlinien da sind.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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