Expertenrat

Was ist maßgebend für das Baukindergeld - die Fertigstellung des Hauses oder die Berurkundung?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Karolina S. am 08.07.2018 

Ich hätte eine Frage bezüglich des Baukindergeldes: Was ist maßgebend um es zu erhalten die Fertigstellung des Hauses oder die Berurkundung? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Maßgebend für das Baukindergeld ist das Datum des Kaufvertrags bzw. das Datum der Baugenehmigung. Die Fertigstellung des Hauses und der Einzugstermin spielen keine Rollen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung