Ich hätte eine Frage bezüglich des Baukindergeldes: Was ist maßgebend um es zu erhalten die Fertigstellung des Hauses oder die Berurkundung?
Maßgebend für das Baukindergeld ist das Datum des Kaufvertrags bzw. das Datum der Baugenehmigung. Die Fertigstellung des Hauses und der Einzugstermin spielen keine Rollen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.