Ich werde mit meiner Freundin in 4 Monaten ein Haus erwerben. Wir sind Eltern einer 3jährigen Tochter. Verheiratet sind wir nicht. Ich bin alleiniger Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie. Kann meine Freundin alleine Baukindergeld beantragen obwohl wir beide im Grundbuch des gemeinsamen Hauses stehen werden?
Das ist leider nicht möglich. Beim Baukindergeld zählt nicht der Trauschein, sondern der Haushalt, egal ob verheiratet oder nicht. Da Ihr Haushalt dann leider schon Wohneigentum besitzt (Ihre Wohnimmobilie), ist das Baukindergeld nicht mehr möglich.
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