Meine Frau ist zusammen mit ihrer Schwester und Frau eine Erbengemeinschaft, aus der ein Geschäftshaus (Metzgerei/Gastwirtschaft) hervorgeht. Zählt das zu Wohneigentum und somit zur Ablehnung des Baukindergeldes? Wäre ein Austritt aus der Erbengemeinschaft eine Option für die Förderung?
Die Voreigentumsregelung beim Baukindergeld bezieht sich nur auf Wohnimmobilien. Wenn Ihre Frau also Miteigentümerin eines reinen Geschäftshauses ist, ist das kein Ausschlusskriterium für die Förderung.
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