Wegen Ausgangsbeschränkung: Darf ich am Rohbau meiner Tochter trotzdem nach Feierabend und am Wochenende helfen?
Derzeit sind alle angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das betrifft auch private Baustellen. Je nach Bundesland sind die Regelungen unterschiedlich streng, bitte informieren Sie sich über die dortigen Vorgaben. In Bayern etwa gilt: "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Arbeiten auf dem privaten Bauplatz in Eigenregie sind nur in absolut unaufschiebbaren Fällen zulässig. Alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Personen-Mindestabstand von 1,5 m sowie die allgemeinen Hygienebedingungen einzuhalten. Ein Zusammenarbeiten mit Freunden und Personen, die nicht zum selben Hausstand gehören, sollte vermieden werden."
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