Ich bekam die Erlaubnis des Beginns meines Bauvorhabens zum 16.07.18, verkaufte jedoch meine geerbte Immobilie durch Verzögerung des Käufers erst zum 07.08.18 anstatt zum Juni 2018. Wäre eine Einzelfallentscheidung möglich, da kein Selbstverschulden?
Da können wir Ihnen leider keine Hoffnungen machen. Die KfW entscheidet beim Baukindergeld streng nach den Förderrichtlinien, Einzelfallentscheidungen oder Kulanzregelungen gibt es nicht. Wenn Sie bei Unterschrift des Kaufvertrags noch Eigentümer einer weiteren Immobilie waren, kommt die Förderung leider nicht in Frage.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.