Ich bin seit November 2019 getrennt lebend mit 2 Kindern unter 18 Jahren. Mein Exmann besitzt eine Immobilie. Ich ziehe nun mit den Kindern in eine Mietwohnung. Steuerklasse 2 habe ich bereits und mein Mann zahlt auch Unterhalt. Ich möchte gerne eine Eigentumswohnung im Laufe des Jahres kaufen und Baukindergeld beantragen. Ist dies möglich, obwohl ich noch nicht geschieden bin?
Das Baukindergeld orientiert sich grundsätzlich nicht an Trauschein oder Scheidung, sondern am Haushalt, in dem die Kinder leben. Wenn Sie also noch kein Wohneigentum besitzen und mit den Kinder ein gemeinsamer Haushalt sind, sollte die Förderung möglich sein. Voraussetzung ist die Einhaltung der Förderbedingungen und dass der Kaufvertrag noch 2020 unterschrieben wird.
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