Folgender Sachverhalt. Vater verstorben Jan 21., Miteigentümer einer Immobilie Erbschein Feb. 21, Baugenehmigung Mär 21. Bisher ist noch keine Umschreibung im Grundbuch der Immobilie erfolgt. Besteht nun Anspruch auf Baukindergeld?
Da Sie vor Erteilung der Baugenehmigung durch Erbe Eigentümer einer Immobilie geworden sind, kommt das Baukindergeld leider nicht mehr in Frage. Das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat, teilt dem zuständigen Grundbuchamt den Rechtsübergang automatisch mit, so dass das Grundbuchamt davon Kenntnis hat, dass das Grundbuch durch den Erbfall unrichtig geworden ist und es einen Eigentümerwechsel gab.
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