Ich habe ein Haus und Grundstück, was sich in der Zwangsversteigerung befindet. Auch ein Zwangsverwalter wurde jetzt eingesetzt. Wenn ich das Haus zurückkaufen würde oder ersteigern würde ich dann Baukindergeld bekommen? So könnte eine neue Finanzierung gelingen.
Sie können das Baukindergeld leider nicht für eine Finanzierung einplanen, denn der Antrag auf die Förderung kann erst nach dem Einzug gestellt werden. Da Sie außerdem schon vorher Eigentümerin dieser Immobilie waren, funktioniert das mit dem Baukindergeld leider nicht.
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