Haben 2014 ein Haus gekauft. In dem Haus wohnte eine ältere Dame. Sie hatte Wohnrecht auf Lebenszeit. Diese ist vor kurzem verstorben und somit das Wohnrecht erloschen. Bekommen wir dann das Baukindergeld, weil wir das Haus jetzt erst nutzen können?
Da die kompletten Förderbedingungen zum Baukindergeld noch nicht veröffentlich sind, können wir Ihre Frage nicht abschließend beanworten. Es ist aber schon bekannt, dass das Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung maßgebend ist, und nicht der Beginn der Nutzung. Deshalb werden Sie die Förderung voraussichtlich wohl nicht erhalten.
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