Expertenrat

Haben Sie eine Idee, wie wir den Nachweis "frühestmöglicher Baubeginn bis 31.03.2021" in unserer Situation erbringen können?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Finn B. am 08.02.2021 

Wir haben ein baureifes Grundstück in einem Neubaugebiet mit B-Plan und für dieses Grundstück einen Werkvertrag mit einem Bauträger. Der Bauträger schafft es leider nicht, die Unterlagen für das Genehmigungsfreistellungsverfahren noch im Februar fertig zu stellen. Daher bekommen wir den für unserer Region (SH, 24229) ausreichenden Gebührenbescheid als Nachweis für den frühestmöglichen Baubeginn auch nicht mehr im März. "Keine Genehmigung bis 31.03.2021 - keine KfW Baukindergeld Förderung". Gibt es irgendeine Idee, wie wir in dieser Konstellation doch noch den Nachweis "frühestmöglicher Baubeginn bis 31.03.2021" erbringen können?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn das in Ihrem Fall bedeutet, dass Sie das Haus nicht samt Grundstück erworben haben, sondern nur der Grundstückskauf notariell beurkundet wurde und es für das Haus einen gesonderten Hausbauvertrag gibt, sehen wir leider keine Möglichkeit für das Baukindergeld. Die KfW sieht zwar grundsätzlich die Variante vor, dass Bauherren auch eine Selbsterklärung einreichen dürfen, wenn keine Dokumente der Baubehörde vorliegen. Aber auch das ist nur möglich, wenn der frühestmögliche Baubeginn tatsächlich zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 lag.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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