Wir werden demnächst eine Wohnung kaufen. Die jetzigen Eigentümer können jedoch erst im November 2020 ausziehen. Bis dahin werden diese an uns Miete bezahlen. Wir ziehen demnach erst im Dezember 2020 in unsere gekaufte Wohnung. Können wir mit unserem Einzug im Dezember Baukindergeld beantragen, oder darf zuvor die gekaufte Immobilie nicht vermietet sein?
Die Zwischenvermietung ist kein Hinderungsgrund für das Baukindergeld. Sie können Ihren Antrag auf Förderung dann nach Ihrem Einzug im Dezember stellen, wenn die Meldebescheinigung vorliegt.
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