Wir (unser Kind war schon geboren) haben im Dezember 2017 eine vermietete Eigentumswohnung gekauft und diese im August 2018 wieder verkauft. Verlieren wir dadurch den Anspruch auf Baukindergeld, wenn wir z. B. in 2019 eine selbstgenutzte Immobilie erwerben wollen?
Nein, Sie verlieren Ihren Anspruch auf Baukindergeld dadurch nicht. Wichtig ist, dass Sie dann z.B. 2019 zum relevanten Stichtag (Baugenehmigung oder Kaufvertrag, je nach Vorhaben) keine weitere Wohnimmobilie in Deutschland besitzen.
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