Meine Frau und ich haben in 08-2018 eine Wohnung von einem Bauträger gekauft. Der Baubeginn ist erfolgt, die Fertigstellung ist für 04-2021 geplant. Im Antrag ist jedoch erwähnt, dass man als Familie in dem geförderten Objekt seine Meldeadresse haben muss, was so natürlich noch nicht geht. Welche Regelung ist für so einen Sachverhalt vorgesehen?
Sie können das Baukindergeld erst nach Ihrem Einzug in das Wohneigentum beantragen (max. 3 Monate später). Dann liegt Ihnen ja auch die entsprechende Meldebestätigung vor.
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