Wir kaufen im August 2018 ein Haus, ziehen aber erst 6 Monate später- also erst 2019 ein. Da wird auch der Betrag fällig. Unser zweites Kind kommt voraussichtlich November 2018 zur Welt - also erst nach dem Kaufvertrag, aber vor Einzug und Bezahlung. Erfolgt die Antragsstellung nach Kauf oder nach Einzug? Können wir mit Baukindergeld für beide Kinder rechnen?
Leider kennen wir die Details für die Antragstellung zum Baukindergeld noch nicht. Deshalb wissen wir leider auch nicht, ob Kinder, die nach dem Kauf geboren werden, berücksichtigt werden können und wie die Frist für die Antragstellung ist. Diese Punkte können wir erst beantworten, wenn die ausführlichen Förderrichtlinien veröffentlicht werden.
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