Hab ich das Recht auf Baukindergeld wenn ich nicht eine komplette Wohnung sondern nur die Hälfte von einem Freund erwerbe? Beim Einziehen zahle ich die Miete dann zur Hälfte.
Ja, auch dann kommt das Baukindergeld in Frage. In den Förderrichtlinien der KfW heißt es dazu: "Als Antragsteller müssen Sie Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden sein. Dieses muss gemäß Grundbucheintragung zu mindestens 50% Ihrem Haushalt (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) gehören."
Die Wohnung muss für das Baukindergeld also mindestens zur Hälfte Ihnen oder Ihrem Haushalt gehören.
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