Wirkt sich der Erwerb (Schenkung) einer weiteren Immobilie negativ auf bereits beantragtes und genehmigtes (erste Rate bereits erhalten) Baukindergeld aus?
Unseres Wissens nach gibt es keine negativen Auswirkungen. Für das Baukindergeld zählt die Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der spätere Erwerb oder die Schenkung einer weiteren Immobilie haben keinen Einfluss. Anders sieht es bei einem Auszug aus der geförderten Wohnimmobilie aus - dann entfällt der Anspruch auf Baukindergeld.
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