Expertenrat

Wirkt sich die Schenkung einer weiteren Immobilie negativ auf unseren Baukindergeld-Bezug aus?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jasmin S. am 18.02.2020 

Wirkt sich der Erwerb (Schenkung) einer weiteren Immobilie negativ auf bereits beantragtes und genehmigtes (erste Rate bereits erhalten) Baukindergeld aus?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Unseres Wissens nach gibt es keine negativen Auswirkungen. Für das Baukindergeld zählt die Situation zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der spätere Erwerb oder die Schenkung einer weiteren Immobilie haben keinen Einfluss. Anders sieht es bei einem Auszug aus der geförderten Wohnimmobilie aus - dann entfällt der Anspruch auf Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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