Ist es möglich Baukindergeld zu bekommen, wenn das Haus durch Schenkung übertragen wurde, jedoch das OG ausgebaut wird? Zudem ist für EG ein Wohnrecht für die Schenker eingetragen.
Nein, bei einem durch Schenkung übertragenen Haus ist das Baukindergeld leider nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn das Haus danach ausgebaut, umgebaut oder angebaut wird.
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