Expertenrat

Zählt ein leerstehendes und entkerntes Wohnhaus im Sinne des Baukindergeldes als vorhandene Wohnimmobilie?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Wolfgang W. am 26.05.2020 

Zählt ein altes, leerstehendes und entkerntes (ehemaliges) Wohnhaus, das im derzeitigen Zustand nicht bewohnt werden kann, als Wohnimmobilie? Sachverhalt: Ich habe vor einiger Zeit ein altes Haus geerbt, für welches die Renovierung / Sanierung unverhältnismäßig hoch gewesen wäre. Das Haus habe ich zwischenzeitlich entrümpelt und entkernt, sodass es für den Abriss bereit ist und im derzeitigen Zustand auch nicht bewohnt werden kann. In der Zwischenzeit haben wir auch neu gebaut. Frage: Zählt die alte "Ruine" nun etwa als Wohnimmobilie und ist ein Hinderungsgrund für das Baukindergeld? (In unserem Erbvertrag ist übrigens ebenfalls notariell vermerkt, dass das alte Haus abrissreif ist).

Antwort von aktion pro eigenheim 

Tatsächlich gilt die Voreigentumsregelung beim Baukindergeld auch für abrissreife Wohnimmobilien. Zum Thema Abriss / Neubau und Baukindergeld gibt es zwei Szenarien:

Bei Neubau auf dem gleichen Grundstück: Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merkblatt geforderten Nachweisdokumenten muss der Antragsteller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist (z.B. durch Rechnung).

Bei Neubau auf anderem Grundstück: Wenn ein Gebäude abgerissen und auf einem anderen Grundstück ein neues Wohnobjekt gebaut bzw. erworben wird, muss der Abriss vor Erteilung der Baugenehmigung bzw. vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erfolgt sein (analog zur allgemeinen Voreigentumsregelung).


Da Sie schon neu gebaut haben, die leerstehende Immobilie aber noch nicht abgerissen ist, gilt die Immobilie als vorhandenes Wohneigentum, so dass das Baukindergeld leider nicht in Frage kommt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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