Ich habe im KfW-Portal mit dem Antrag am 4.2.19 angefangen, zu dem Zeitpunkt wohnten wir noch nicht im Haus und haben noch keine Daten oder Identifizierung durchgeführt. Den Antragseingang ist laut Portal am 4.2.19 eingegangen, zu dem Zeitpunkt dachte ich immer noch, dass man den Antrag vollendet, indem man alle Daten jetzt Ende März erst hochladen konnte. Jetzt kam die Ablehnung per Mail am 8.4.19. Kann man das neu beantragen? Wir wussten nicht, dass mit Anfangen des Antrags auch die Frist nicht eingehalten wird. Man konnte ja auch nicht im Portal weiterkommen, daher haben wir uns nix gedacht und jetzt das.
Solange die Frist für das Baukindergeld (3 Monate ab Datum Meldebestätigung) bei Ihnen noch nicht abgelaufen ist, können Sie nach Auskunft der KfW erneut einen Antrag auf die Förderung stellen.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.