Mein Mann besitzt ein Nießbrauchrecht an einer Wohnung. Er ist jedoch nicht Eigentümer. Wir wollen dieses Jahr bauen und haben ein Kind. Erhalten wir trotz seines Nießbrauchrechts Baukindergeld?
Wenn Ihr Mann keine Immobilie besitzt, kommt das Baukindergeld in Frage. Das Nießbrauchrecht steht der Förderung in dieser Konstellation nicht im Wege.
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