Expertenrat

Wir ziehen im Herbst 2020 in unser neues Haus, unser Kind wird Ende 2020 geboren. Wie sieht der Anspruch auf das Baukindergeld aus?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Dieter D. am 06.05.2020 

Wir bauen zur Zeit und planen im Herbst '20 einzuziehen (Sep/Okt/Nov). Das Kind wird voraussichtlich Ende Dez.'20/Anfang Jan '21 geboren. Wie sieht der Anspruch auf das Baukindergeld aus

Antwort von aktion pro eigenheim 

Einen Antrag auf Baukindergeld können sie bis maximal 6 Monate nach Ihrem Einzug stellen. Wird Ihr Kind innerhalb dieser Frist geboren, kann es bei der Förderung berücksichtigt werden. Bitte achten Sie darauf, den Antrag auf Baukindergeld erst nach der Geburt des Kindes bei der KfW zu stellen, sonst ist eine Förderung nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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