Expertenrat

Ist unser Bauvertrag noch ein Verbraucherbauvertrag, auch wenn wir einzelne Gewerke an Verwandte vergeben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Daniela B. am 08.04.2019 

Wir prüfen gerade den Bauvertrag unseres Bauunternehmens. Prinzipiell lassen wir schlüsselfertig bauen,  werden aber einige Gewerke, z.B. Elektrik und Heizung, an Verwandte vergeben. Gilt denn dann noch der Verbraucherbauvertrag? Man muss dazu sagen, dass unsere Baufirma auch die Koordinierung der ausgelagerten Gewerke übernimmt.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach dem Gesetz liegt ein Verbraucherbauvertrag immer dann vor, wenn der Unternehmer vom Verbraucher "zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude" verpflichtet wird. Das wäre bei Ihnen ja der Fall, auch wenn einige Gewerke ausgelagert sind.

Anders wäre es, wenn Sie die Bauleistungen "gewerkeweise" an unterschiedliche Bauunternehmer vergeben würden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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