Wir prüfen gerade den Bauvertrag unseres Bauunternehmens. Prinzipiell lassen wir schlüsselfertig bauen, werden aber einige Gewerke, z.B. Elektrik und Heizung, an Verwandte vergeben. Gilt denn dann noch der Verbraucherbauvertrag? Man muss dazu sagen, dass unsere Baufirma auch die Koordinierung der ausgelagerten Gewerke übernimmt.
Nach dem Gesetz liegt ein Verbraucherbauvertrag immer dann vor, wenn der Unternehmer vom Verbraucher "zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude" verpflichtet wird. Das wäre bei Ihnen ja der Fall, auch wenn einige Gewerke ausgelagert sind.
Anders wäre es, wenn Sie die Bauleistungen "gewerkeweise" an unterschiedliche Bauunternehmer vergeben würden.
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