Ich lebe schon 3 Jahre in Ehe-Ähnlicher Gemeinschaft, wir haben ein gemeinsames Kind mit 1 Jahr und 5 Monaten und ein Kind meiner Partnerin, 11 Jahre alt. Ich bestreite den gesamten Unterhalt auch für das Kind meiner Partnerin. Wenn ich ein Haus auf meinen Namen kaufe, bekomme ich dann das Baukindergeld auch für das Kind meiner Partnerin, also für zwei Kinder?
Ja, Sie erhalten das Baukindergeld für alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, und für die Sie bzw. Ihre Partnerin kindergeldberechtigt sind.
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