Heute sind ja die endgültigen Voraussetzungen für das Baukindergeld veröffentlicht worden. Wir haben als unverheiratetes Paar je zur Hälfte im Jahr 2014 Wohneigentum erworben. Im Jahr 2015 haben wir geheiratet und im Jahr 2016 kam unserer Sohn zur Welt. Nun wollen wir uns vergrößern. Bekommen wir nun die Förderung oder nicht?
Nein, leider bekommen Sie das Baukindergeld nicht. Die Förderbedingungen der KfW schließen eine Förderung aus, wenn im Haushalt schon Wohneigentum vorhanden ist (egal ob selbstgenutzt oder vermietet).
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